Baurecht
Unter dem Begriff Baurecht werden unter anderem alle Rechtsnormen zusammengefasst, die sich mit dem Bauen beschäftigen.Es wird dabei zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht unterschieden.
Dabei sind im privaten Baurecht die Rechtsnormen des Zivilrechts enthalten, die sowohl das Grundeigentum und das Nachbarrecht regeln, aber auch wie Werkverträge und die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer.
Dagegen wird im öffentlichen Recht, die Teile des öffentlichen Rechts behandelt, die Bauvorhaben behandeln. Es wird im öffentlichen Recht zwischen Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht differenziert. Das erst genannte Recht regelt die Bebaubarkeit von Gründstücken und das Bauordnungsrecht vereint die Normen und die näheren Vorschriften für Bauvorhaben.
Wenn man Baurecht subjektiv betrachtet, ist es das Recht eines einzelnen ein Grundstück zu bebauen. Dabei kann eine Baugenehmigung oftmals nur erteilt werden, wenn generell ein Baurecht besteht. Es existieren bereits seit der Antike Formen des Baurechts und auch im Mittelalter wurden baurechtlichen Regelungen nieder geschrieben wie z.B. die Bestimmungen im Sachsenspiegel.
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