Bausparen
Das Bausparen hat in Deutschland eine lange Tradition und wird bis heute vorwiegend zur individuellen Wohnungsbaufinanzierung genutzt.
Alle Bausparverträge basieren auf den Grundsätzen des „kollektiven Bausparens“. Dabei wird von einer gemeinschaftlichen Einzahlung zahlreicher Bausparer in einen gemeinsamen „Fond“ ausgegangen. Aus diesem großen „Spartopf“ erfolgen dann die späteren, tariflich garantierten Zuteilungen (Bauspardarlehen) an alle Vertragspartner. Beim Abschluss eines Bausparvertrages wird eine individuelle Bausparsumme bestimmt, die der Vertragsnehmer durch regelmäßigen Raten (z.B. 0.5 % der Bausparsumme) angespart.
Beim Erreichen der Mindestsparzeit oder einer vereinbarten Mindestsumme (Zuteilungsreife) wird der Rest als Bauspardarlehen gewährt und dem Bauherren das gesamte Vertragsvermögen zur Verfügung gestellt. Durch eine flexible Gestaltung der Bausparverträge sind häufig auch Zwischenfinanzierungen möglich. Das Bauspardarlehen wird anschließend längerfristig zu – vorher festgelegten Konditionen – abgezahlt.
Der Staat fördert diese besondere Sparform durch Wohnungsbauprämien oder mit Arbeitnehmersparzulagen als vermögenswirksame Leistungen.
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