Eigenheimrente
Am 1. August 2008 trat das neue Eigenheimrentengesetz, welches auch Wohn-Riester im Volksmund genannt wird, rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft. Mit diesem neuen Gesetz soll dem Riestersparer die Möglichkeit geboten werden den Bau oder den Kauf einer eigenen Immobilie staatlich gefördert zu bekommen. Diese Förderung unterliegt allerdings Beschränkungen. So werden nur der Bau oder die Anschaffung einer eigenen Wohnung in einem eigenen Haus, eine eigene Eigentumswohnung (ETW) in einem anderen Haus oder eine Genossenschaftswohnung – sofern die Genossenschaft eingetragen ist – im Rahmen der Eigenheimrente gefördert.
Des Weiteren ist der zukünftige Besitzer verpflichtet diese Wohnung, oder das Haus, als Lebensmittelpunkt zu haben. Auch darf die Immobilie nur in Deutschland liegen und muss sowohl zur Eigennutzung bestimmt sein wie auch erst nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft oder gebaut worden sein. Nur unter diesen Voraussetzungen kann der Besitzer eines Riestervertrages zwischen 75% und 100% seines gesparten Geldes zur Finanzierung erhalten.
Da es durchaus sein kann, dass man berufsbedingt den Lebensmittelpunkt wechseln muss, hat der Gesetzgeber hier einige Kompromisse geschlossen. Wenn man berufsbedingt umziehen muss, darf man die Immobilie befristet vermieten, muss aber anschließend wieder selber einziehen, spätestens nach Vollendung des 67sten Lebensjahr. Tut man dies nicht oder verkauft man die Wohnung oder das Haus, ist man verpflichtet das Geld zurück zu zahlen oder in einen neuen Riestervertrag einzuzahlen.
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