Eigenheimzulage
Die Einführung der Eigenheimzulage geht auf das Jahr 1996 zurück: Seit dem 01. Januar 1996 beteiligt sich der Staat auf Basis des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) mit großen Subventionen (2004: rund 11,4 Mrd. €) an der Bildung von Wohnungseigentum. Zielsetzung war vor allem eine soziale: die Quote „selbstgenutzten“ Wohnungseigentum zu erhöhen. Die Eigenheimzulage war allerdings von Anfang an starker Kritik ausgesetzt. Zweifel an ihrer wohlfahrtlichen Dimension einerseits und mögliche Mitnahmeeffekte durch die Bauherren andererseits konnten nie ganz ausgeräumt werden.
Das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3680) bedeutete das Aus für die Eigenheimzulage: Seit dem 1. Januar 2006 sind Neugewährungen nicht mehr möglich. Allerdings unterliegen vor dem 1. Januar 2006 notariell beurkundete Kaufverträge oder bereits gestellte Bauanträge für eine neu zu errichtende Wohnung noch den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen. In diesen Fällen wird die Eigenheimzulage noch über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren gewährt.
Mit Streichung der Eigenheimzulage ging die Zahl derBaugenehmigung spürbar zurück: Von Januar bis September 2007 wurden nur noch 136.000 Baugenehmigungen erteilt. Das waren 31,4 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.
Kundenlogin
Besucher-Statistik
Die Frage lautete: "Handeln Sie mit Immobilien?". Das Ergebnis zeigt, dass etwa