Einfamilienhaus (EFH)
Unter einem Einfamilienhaus wird ein freistehendes Haus verstanden, das nicht unmittelbar mit einer Hauswand an ein benachbartes Haus, wie dies zum Beispiel bei einem Reihen- oder Doppelhaus der Fall ist, angrenzt.
Zumindest nach 3 Seiten, außer eventuell zur Straßenseite, wird das Haus somit von einem eigenständigen Grundstück umrahmt und abgegrenzt.
Das Einfamilienhaus besteht lediglich aus einer abgeschlossenen Wohnung, kann daher theoretisch auch nicht von mehreren Haushalten bewohnt werden, wie der Name bereits aussagt. Eine Besonderheit bietet die abgeschlossene Einliegerwohnung mit eigenem Wohnungseingang in einem Einfamilienhaus.
Einfamilienhäuser sind daher sehr beliebt, weil man ein freistehendes Haus auf einem Grundstück hat und nicht unmittelbar mit der Nachbarschaft in Berührung kommt. Je nach Größe des Grundstücks sind die Anschaffungskosten für ein Einfamilienhaus aber auch dementsprechend höher als bei einem Reihenhaus (RH)– oder Doppelhaus.
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