Einliegerwohnung (ELW)
Einliegerwohnungen sind in Deutschland Teil der traditionellen Wohnungskultur. Die Bezeichnung Einsiedler stammt aus dem Mittelalter und steht für Menschen, die mittellos waren und sich als Landarbeiter oder Tagelöhner durchs Leben schlugen. Die Unterkünfte dieser Menschen nannte man Einliegerwohnungen. Beispielsweise stellten Bauern ihren Landarbeitern einen Raum gegen eine kleine Miete innerhalb ihres Bauerhauses zur Verfügung. Dabei handelte es sich zu der Zeit eher um eine Kammer ohne eigene Kochgelegenheit, von sanitären Anlagen ganz zu schweigen.
Der Begriff Einliegerwohnung hat sich im Lauf der Geschichte als Bezeichnung für eine kleine separate Wohnung innerhalb eines Hauses etabliert. Während in der Vergangenheit die reine Vermietbarkeit der Einliegerwohnung im Vordergrund stand, so ist es heutzutage Standard, dass eine Einliegerwohnung in sich abgeschlossen ist und zumindest über eigene sanitäre Anlagen und in den meisten Fällen auch über eine eigene kleine Küche oder Kochgelegenheit verfügt.
Natürlich gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen und Vorschriften für eine Einliegerwohnung, so muss die Wohnfläche mindesten 23 Quadratmeter betragen und die Räume mindestens 2,30 Meter hoch sein, nachzulesen im Bürgerlichen Gesetzbuch.
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