Energieausweis
Sowohl beim Neubau wie bei Bauänderungen oder Bauerweiterung muss ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.
Einem Energieausweis sind bei Bedarf Vorschläge zur Steigerung der Effizienz der Energienutzung des Gebäudes durch Modernisierungsvorschläge einschließlich Wärmedämmung oder Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz der Heizung beizufügen.
Zur Ausstellung eines Energieausweises sind drei Personengruppen berechtigt:
- Hochschulabsolventen der Architektur, Bauingenieure, Gebäudetechniker und andere Experten
- Handwerksmeister, die im Bereich Bauhandwerk, Heizungsbau oder Installation tätig sind und/oder als Schornsteinfeger arbeiten
- Staatlich geprüfte Techniker aus diesen Feldern.
Eigentümer müssen den potenziellen Käufern oder Mietern diesen Energieausweis des Grundstück vorweisen. Wer als Hausbesitzer seine Immobilie aber weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt daher auch keinen solchen Energieausweis. Für ein Gebäude sollte bei einer Neuvermietung oder vor einen geplanten Verkauf genauso wie bei einer angestrebten Verpachtung dem Interessenten dieser Energieausweis gezeigt werden. Eine bedeutende Ausnahme sind die unter Denkmalschutz stehenden Grundstücke. Der Energieausweis kann für ein bestehendes Gebäude auf Grundlage des Energiebedarfs oder auf Grundlage des konkret gemessenen Energieverbrauchs ausgefertigt werden.
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