Flurstück
Bei einem Flurstück handelt es sich um einen bestimmten Teil eines Grundstücks. Es ist ein zusammenhängender Teil der Erdfläche, welcher im Flurplan von einer geschlossenen Linie umgeben ist. In einem Flurplan oder Landschaftskataster ist das Flurstück immer auch durch eine Nummer gekennzeichnet, die es möglich macht, eine genaue Zuordnung zum Eigentümer vorzunehmen. Das Flurstück kann somit auf einem Lageplan auch örtlich zugeordnet werden und eröffnet die Möglichkeiten der Vermessung.
Dem Eigentümer und anderen berechtigten Personen ist es möglich, den Flurplan im Liegenschaftsamt einzusehen, wenn dies nötig ist.
Ein Flurstück stellt in einem Kataster die kleinstmögliche Buchungseinheit dar. Es wird umgangssprachlich auch als Parzellierung oder Katasterparzelle bezeichnet.
Die Flurstücksangabe stellt desweiteren die Grundlage dafür dar, dass die Bestandsangaben im Liegenschaftskataster und die Angaben im Grundbuch eines Eigentümers abgeglichen werden können. Es gilt in der amtlichen Regelung der Bundesländer, dass ein Flurstück oder mehrere Flurstückteile ein Grundstück im Ganzen ergeben können. Wichtig hierzu ist die Beachtung der Grundstücks- oder Eigentumsgrenzen. Die Grenzen eines Flurstücks sind durch das Setzen von Grenzsteinen bestimmt. Durch ein nachträgliches Abgleichen mit den Koordinaten des Katasters kann die Flurgrenze auch ohne Grenzsteine wieder festgestellt werden. In diesem Fall wird dies durch ein spezielles Verwaltungsverfahren geregelt.
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