Garten- und Landschaftsbau
Der Garten- und Landschaftsbau hat neben den praktischen Arbeiten auch beratende Tätigkeiten zu verrichten. So müssen die Garten- und Landschaftsbauer sowohl die privaten als auch die gewerblichen oder gar öffentlichen Auftraggeber bei der Planung unterstützen. Ihnen kommt eine beratende Tätigkeit zu. Beratend dahingehend, als dass die Ideen und Wünsche der Auftraggeber so umgesetzt werden, dass die sächlichen aber auch rechtlichen und vor allem ökologischen Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Nach der ausführlichen Beratung steht dem Landschafts- und Gartenbauer die Aufgabe der Planung zu. Hierbei wird – ehemals per Hand, heute am PC – ein genauer Plan erstellt, welcher Baum, welcher Strauch und welche Blumen wo gepflanzt werden. Ferner wird festgelegt, welche Versiegelungsflächen wo hinkommen, wo ein Teich entsteht und ähnliche Maßnahmen. Erst wenn der Plan fachmännisch erstellt ist, kann die Arbeit im Außenbereich beginnen.
- Finden Sie Garten- und Landschaftsbauunternehmen in Ihrer Nähe!
Kundenlogin
Besucher-Statistik
Die Frage lautete: "Handeln Sie mit Immobilien?". Das Ergebnis zeigt, dass etwa