Hausordnung
Die meisten Immobilie, die von mehreren Parteien genutzt werden, werden von einer Hausverwaltungsgesellschaft betreut. Sie regelt die allgemeinen Dinge des Zusammenwohnens, steuert Reparaturen und Hausmeisterservice und übernimmt die Nebenkostenabrechnung. Dies ist besonders dann interessant, wenn die einzelnen Einheiten der Immobilie verschiedenen Besitzern gehören.
In einem Mietshaus gilt das gängige Mietrecht. Dieses sieht das Erstellen und Befolgen einer Hausordnung vor. Die Hausordnung regelt die wesentlichen Punkte eines friedlichen und rücksichtsvollen Umgangs der Mietparteien miteinander. Die Hausordnung wird meist im Hausflur an einem öffentlich zugägnlichen und gut sichtbaren Platz ausgehängt. Sie gibt Aufschluss darüber, zu welchen Tageszeiten Haustüren zu verschließen sind, wo zum Beispiel Fahrräder und Kinderwagen abzustellen sind, und welche Zeiten als Ruhezeiten gelten. Jeder Mieter, der neu in ein Haus einzieht, sollte sich die Hausordnung gut durchlesen, und sich so über die Gepflogenheiten innerhalb der Wohngemeinschaft informieren.
In der Regel enthält eine Hausordnung nur Anweisungen, die ein rücksichtsvoller Mensch ohnehin leicht einhalten kann. Dass sich durch laute Musik Nachbarn belästigt fühlen können, ist sicher keine ganz neue Offenbarung. Die Hausordnung regelt aber auch die Fragen, bei welchen Notfällen welcher Ansprechpartner anzurufen ist, oder profane Dinge wie die Müllentsorgung. Hier gibt sie hilfreiche Hinweise für neue Bewohner, die sich an ihr orientieren können. Die Hausordnung wird in der Regel von der Hausverwaltung erstellt, aktualisiert und ausgehängt, wird aber auch den Eigentümern und den Mietern direkt ausgehändigt.
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