Hausverwaltung
Beim Anteilseigentum vertritt die Hausverwaltung die Interessen der Eigentümer im Inneverhältnis untereinander zur Abwägung der Interessen der Gesamtheit und zur Erledigung des Haushaltsplanes.
Die Hausverwaltung haftet für die Geschäftsabwicklung im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns. Was Hausverwaltungen oft nicht wissen, Sie haften in vollem Umfang für die Richtigkeit der Versicherungen, die für den verwalteten Grundbesitz bestehen, auch, wenn die Versicherungsverträge bei der Übernahme schon abgeschlossen waren und nur die Policen in die Verwaltung eingebracht werden.
Hausverwaltung bedeutet in hohem Maße, die Substanz des zu verwaltenden Besitzes zu sichten und durch die Vergabe von Reparaturen und Sanierungsaufträgen instand zu halten, bei größeren Aufträgen nach Rücksprache mit dem Eigentümerbeirat oder der Eigentümerversammlung. Hausverwaltungen dürfen keine Provisionen nehmen für fremd vergebene Leistungen, zum Beispiel für Reparaturen oder Versicherungen, weder direkt noch indirekt, z. B. über Beteiligungsverhältnisse an Firmen.
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Die Frage lautete: "Handeln Sie mit Immobilien?". Das Ergebnis zeigt, dass etwa