Heizkostenverordnung
Unter der Bezeichnung der Heizkostenverordnung versteht man die Verrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Des Weiteren ist diese Abrechnung von jedem einzelnen Verbraucher abhängig.
Vor allem Mieter einer Eigentumswohnung (ETW) würden gerne einen Überblick über den Kostenaufwand der Heizungsanlage und des Warmwassers erhalten. Dementsprechend offeriert die deutsche Regierung die Heizkostenabrechnung, die jedem Mieter seine eigenen Heizkosten offenbaren. Doch oftmals ist die Abrechnung ein Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter. Dies kommt vor allem zu Stande, weil der Mieter sich zumal nicht mit der Rechtslage auskennt, aber auch die einzelnen Faktoren der Abrechnung nicht kennt und somit nicht nachvollziehen kann. Deshalb wurde eine einheitliche Methode zur Abrechnung der Warmwasser- und Heizungskosten eingeführt. Nichts desto trotz bleiben oft beim Mieter sowohl Zweifel als auch Vermutungen, dass die Abrechnung von dem Vermieter zu hoch angesetzt worden ist.
Aber welche Kriterien muss der Vermieter bei der Erstellung der Abrechnung berücksichtigen. Welche Maßnahmen beinhaltet die Heizkostenverordnung?
In erster Linie muss der Vermieter nach der Heizkostenverordnung die zentrale Wärmeversorgung im Haushalt berücksichtigen. Dementsprechend gilt die Heizkostenverordnung werden für Gasheizungen noch für Öfen.
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