HOAI
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Vergütung – das Honorar – der Leistungen von Architekten und Ingenieuren in Deutschland. Grundlage der HOAI – als einer Verordnung des Bundes – ist das Gesetz zur Regelung von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Die Honorarsätze der HOAI geben den preisrechtlichen Rahmen für Architekt und Ingenieure vor. Die Mindest- und Höchstsätze dürfen im Prinzip nicht unter- bzw. überschritten werden. Für den Fall, dass bei Auftragserteilung nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die jeweiligen Mindestsätze als vereinbart. Bei den so genannten freien Berufen sind berufsbezogene Gebührenordnungen nichts Ungewöhnliches: Für Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater etc. existieren vergleichbare Gebührenordnungen.
Die HOAI giedert sich in fünfzehn Teile: Neben allgemeinen Vorschriften enthält sie leistungsspezifische Regelungen. Die HOAI garantiert den Architekten und Ingenieuren einerseits sowie den Bauherren andererseits eine gewisse „Berechenbarkeit“: bei Architekten und Ingenieuren betrifft dies die „Honorarsicherung“, bei den Bauherren die „Qualitätssicherung“. Baukosten gewinnen an Transparenz.
Fraglich ist, ob die derzeitige HOAI dem Kriterium eines freien europäischen Wettbewerbs noch in vollem Umfang entspricht. Deshalb wurde im Februar 2008 ein im Bundeswirtschaftsministerium erarbeiteter erster Enwurf zur 6. Novelle der HOAI vorgelegt: Dieser wurde jedoch aufgrund massiver Kritik drei Monate später zurückgezogen. Derzeit wird an dem zweiten Entwurf gearbeitet.
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