Immobilie
Im juristischen Sinne sind Immobilien unbewegliche Güter. Dazu zählen bebaute und unbebaute Grundstück, Gebäude, Einfamilienhäuser und Villen, aber auch ganze Gebäudekomplexe oder Fabrikgebäude.
Eine Immobilie, ganz gleich in welcher Form, stellt einen unvergänglichen Wert dar und ist selbst von Krisen auf dem Finanzmarkt oder an der Börse nicht betroffen. Immobilienbesitzer haben zum Beispiel bei einem Kreditantrag immer Vorteile gegenüber anderen, da ihr Anwesen oder Haus eine Sicherheit für die Bank darstellt.
Eine Immobilie, ganz gleich in welcher Form, stellt einen unvergänglichen Wert dar und ist selbst von Krisen auf dem Finanzmarkt oder an der Börse nicht betroffen. Immobilienbesitzer haben zum Beispiel bei einem Kreditantrag immer Vorteile gegenüber anderen, da ihr Anwesen oder Haus eine Sicherheit für die Bank darstellt.
Wer eine Liegenschaft erwerben möchte, muss den Kaufvertrag bei einem Notar beurkunden lassen. Wird für den Kauf des Gebäudes oder des Grundstücks ein Kredit aufgenommen, kann der Kreditgeber die Schuld mit ins Grundbuch eintragen lassen. Das ist für das geldgebende Institut insofern wichtig, wenn bei einem Verkauf der Immobilie das Darlehen noch nicht zurückgezahlt worden ist.
Eine Immobilie, vielleicht in Form eines Einfamilienhauses, ist eine gute Altersvorsorge. Wenn Haus und Grundstück bis zum Eintritt ins Rentenalter bezahlt sind, kann die gesparte Miete sozusagen als Zweitrente betrachtet werden. Eine Immobilie ist immer eine wertbeständige Kapitalanlage, die sicherer ist als jede Aktie oder ein Investmentfond.
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