Einmal jährlich flattern allen Mietern und Eigentümern von Eigentumswohnung (ETW) die Nebenkosten (NK)abrechnungen ins Haus. Das Bürgerliche Gesetzbuch setzt den für die Erstellung der Jahresabrechnung in der Regel zuständigen Hausverwaltung allerdings Fristen: Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen muß dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden.
J
Begriffe mit dem Buchstaben J im Glossar von Immobilie.com
Jahresrohmiete
Als Jahresrohmiete wird der Gesamtbetrag der vom Mieter bzw. Pächter gezahlten Miete bezeichnet. In die Jahresrohmiete werden auch die Umlagen und sonstigen Leistungen des Mieters mit eingerechnet.
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