Kinderzulage
Die Kinderzulage stellt eine staatliche Fördermaßnahme dar und kommt Familien mit Kindern zugute. Sie kann in Kombination mit der Eigenheimzulage nach dem speziellen Eigenheimzulagegesetz gegeben werden. Die Kinderzulage stellt einen einheitlichen Satz dar und beträgt derzeit 800 Euro für jedes Kind. Die Kinderzulage wird jedes Jahr neu gewährt und bemisst sich auf einen Zeitraum des Anspruches von insgesamt acht Jahren. Der Zeitraum beginnt im Jahr der Errichtung des Hauses oder der Fertigstellung einer Wohnung. Das Ende des Förderungszeitraumes besteht im siebten Jahr, nachdem ein Haus oder eine Wohnung errichtet wurde.
Die Kinderzulage ist als Ersatz des Baukindergeldes erbracht worden und soll den Erwerb von Eigentumswohnungen und Eigenheimen unterstützen.
Einen Anspruch auf die Kinderzulage besitzen alle Kinder, welche nach dem Bundeskindergeldgesetz monatliches Kindergeld erhalten. Neben dem Eigenheimzulagegesetz ist die Kinderzulage zudem vom Einkommenssteuergesetz abhängig. Die Kinderzulage unterstützt Familien, welche sich ein Eigenheim bauen oder sich eine Eigentumswohnung (ETW) anschaffen wollen. Die Eigenheimzulage ist zusammengesetzt aus dem sogenannten Förderungsbetrag und der Kinderzulage.
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