Kommunalabgaben
Die so genannten Kommunalabgaben werden durch die jeweiligen Gemeinden erhoben und können dadurch in ihrer Höhe variieren. So sollten diese, als Nebenkosten bei einem Immobilienkauf oder bei Mieten einer Immobilie, immer in die monatlichen Kosten mit eingerechnet werden.
Die Gemeindesteuern werden in der Regel vierteljährlich erhoben.
Bei diesen Abgaben handelt es sich in der Regel um den Kostenausgleich für die Benutzung der Restmülltonne, der Biomülltonne, des Abwasserkanals, für die Straßenreinigung und Winterwartung sowie die Grundsteuer.
Die jeweilige Höhe und die Berechnungsgrundlage der einzelnen Gemeindesteuern/Abgaben wurden in den entsprechenden Gesetzen und Abgabenordnungen festgehalten.
Bei der Erhebung dieser Kommunalabgaben haben die jeweiligen Gemeinden aber innerhalb dieser Vorschriften einen Spielraum.
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