MaBV
Die Verordnung dient dem Schutz der Käufer, die eine Immobilie bei einem Bauträger kaufen. Es werden vor allem die Zahlungsmodalitäten geregelt. So muss der Bauherr erst dann eine Teilzahlung leisten, wenn ein bestimmter Bauabschnitt fertig gestellt ist. Die Prozentsätze der einzelnen Abschlagzahlungen sind dabei in der Verordnung genau festgesetzt, wobei es maximal sieben Teilzahlungen geben darf. Der Bauträger darf das erhaltene Geld nur für das vereinbarte Projekt verwenden. In der Verordnung findet man außerdem Regelungen, wann welche Zahlungen frühestens geleistet werden müssen. So muss z.B. das Grundstück erst bezahlt werden, wenn der Kauf schriftlich fixiert ist oder wenn eine Bank dafür bürgt, dass der Käufer bei einem Konkurs des Bauträgers sein Geld zurück erhält.
Kundenlogin
Besucher-Statistik
Die Frage lautete: "Handeln Sie mit Immobilien?". Das Ergebnis zeigt, dass etwa