Mehrfamilienwohnhaus (MFH)
Bei einem Mehrfamilienwohnhaus handelt es sich um ein Gebäude, das mehrere abgeschlossene Wohnung innehat. Somit können dort mehrere Haushalte (oder Familien) unter einem Dach wohnen. Dies unterscheidet das Mehrfamilienwohnhaus klar vom Einfamilienhaus (EFH), das nur eine abgeschlossene Wohnung für einen Haushalt besitzt.
In dem Mehrfamilienhaus kann es so sein, dass die einzelnen Wohnungen vermietet sind. Es kann aber auch sein, dass nach dem Wohnungseigentumsgesetz verschiedene Eigentumswohnung (ETW) in dem Mehrfamilienhaus gebildet wurden. Dann sind mehrere Teileigentümer des Mehrfamilienhauses vorhanden. Die Eigentumsverhältnisse sind dann sehr genau im notariellen Teilungsplan geregelt.
Ansonsten ist in der Regel nur ein Eigentümer (oder eine Gemeinschaft von Eigentümern) vorhanden, der die vorhandenen Wohnungen vermietet oder teilweise selbst bewohnt. Dies unterscheidet das Mehrfamilienwohnhaus wiederum vom reinen Mietshaus, wo eine große Anzahl an Mietwohnungen vermietet wird und selten der Eigentümer selbst im Haus wohnt. Ein Mehrfamilienwohnhaus kann auch in einer Reihe von Häusern stehen, unterscheidet sich aber vom typischen Reihenhaus (RH) (besondere Form des Einfamilienhauses) dadurch, dass mehrere abgeschlossene Wohnungen vorhanden sind.
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