Mietminderung
Mieter haben Pflichten aber auch Rechte. Pflichten definieren sich über im Mietvertrag bestimmte Nutzungen der Immobilie. Der Mieter ist verpflichtet, monatlich im Voraus eine angemessene Vorauszahlung auf die Nebenkosten (NK) sowie den vereinbarten Mietzins zu zahlen. Letzteres gilt, solange sich die Mietsache in einwandfreiem Zustand befindet. Der Vermieter ist seinerseits verpflichtet, den Wohnraum in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und korrekte Nebenkostenabrechnungen zu erteilen.
Gründe für eine Mietminderung gibt es zahlreiche: Eine längere Zeit defekte Sprechanlagen, optische Beeinträchtigungen durch Schimmel, nachweislich von außen kommende Feuchtigkeit, eine nicht nutzbare Badewanne, übermäßiger Heizbedarf zur Schimmel-Vermeidung, unübliche, längere Lärmbelästigungen, mit denen der Mieter nicht zu rechnen brauchte, eine defekte Toilette, sofern es die einzige Toilette in der Wohnung ist und vieles mehr.
Allerdings sind die Prozentsätze, z. B. je nach aktueller Rechtsprechung, unterschiedlich. Was bedeutet, dass man im Einzelfall prüfen muss, wie hoch das Mietrecht die aktuellen Minderungssätze definiert. Letztendlich sollte der Mieter es jedoch zunächst im Guten probieren, den Vermieter auf Mängel hinweisen und um Abhilfe bitten. Minderung sollte immer das letzte Mittel sein, sofern der Vermieter zum Beispiel auf stur stellt und die Mängel in der Wohnung längere Zeit trotz Kenntnis nicht beseitigt.
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