Mietshaus
Ein Mietshaus ist in der Regel ein größeres Gebäude mit mehreren abgeschlossenen Wohnungen. Die Bewohner jeder einzelnen Wohnung bezeichnet man als Mieter oder Mietspartei. Für das Bewohnen der einzelnen Wohnungen zahlen die Mieter an den Vermieter, eine ältere Bezeichnung für diesen ist auch Hausherr, einen monatlichen Mietzins, die sogenannte Kaltmiete.
Neben der Kaltmiete fallen für den Mieter noch weitere Kosten für Heizung, Strom und Wasser an, die sogenannten Nebenkosten. Die Kaltmiete zusammen mit den Nebenkosten wird als Warmmiete bezeichnet.
Mietshäuser findet man vor allen Dingen in größeren Städten, wo die mehrheitliche Bevölkerung zur Miete lebt. Der Eigentümer des Mietshauses selbst lebt in der Regel nicht in diesem.
Gewisse Verpflichtungen des Mieters, die sich nicht aus dem Mietvertrag ergeben, sind in der sogenannten Hausordnung geregelt (zB. wöchentliche Treppenreinigung).
Zweifamilienhäuser, in denen neben dem Vermieter noch ein oder zwei Mieter leben, werden regelmäßig nicht als Mietshäuser bezeichnet.
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