Mietvertrag
Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist im Mietvertrag ausführlicher beschrieben, als dies im Mietrecht, das Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist, geregelt sein kann.
Natürlich darf der Inhalt des Mietvertrags nicht gegen geltendes Mietrecht verstoßen. Er darf auch keinen sittenwidrigen Inhalt haben. Der Mietvertrag sollte in schriftlicher Form verfasst werden, um bei Streitigkeiten entsprechend ausgelegt werden zu können.
Von einem Pachtvertrag im Unterschied zum Mietvertrag wird in aller Regel gesprochen, wenn es sich bei dem vertragsgegenständlichen Objekt nicht um eine zu Wohnzwecken zu vermietende Immobilie handelt.
So spricht man von der Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken oder Gaststätten und Geschäftsräumen. Das Bewohnen der
Immobilie durch den Mieter ist somit das bei der Vermietung typische Merkmal.
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Die Frage lautete: "Handeln Sie mit Immobilien?". Das Ergebnis zeigt, dass etwa