Nachbarrecht
Das Nachbarrecht gehört zum zivilrechtlichen Sachenrecht und ist in Deutschland bundesrechtlich im bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Man versteht darunter die Regeln die von Nachbarn untereinander eingehalten werden sollen und müssen. Als Nachbar wird dabei nicht nur der Eigentümer des Nachbargrundstücks bezeichnet, sondern jeder Eigentümer oder Besitzer auch wenn es nur ein Mieter oder ein Pächter einer Liegenschaft in der näheren Entfernung ist der beispielsweise von einer Immission betroffen ist. Ziel des Nachbarrechts ist es dabei das nachbarschaftliche Miteinander zu fördern. So wird beispielsweise gesetzlich welche Grenzabstände für Pflanzen und Bäume gelten wie Einfriedungen, Hecken oder auch Zäune auszusehen haben, wer die Kosten für die Ersteinrichtung, sowie die Unterhaltung und die Pflege und Erneuerung dieser zu tragen hat oder was mit überhängenden Ästen und Fallobst vom Nachbarn auf dem eigenen Grundstück gemacht werden kann und vieles andere auch.
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