Neubau (NB)
Bei einem Neubau handelt es sich um eine Immobilie, die vom Bauherrn auf einem unbebauten Grundstück völlig neu errichtet wird. Hinsichtlich Gestaltung des Neubaus muss sich der Bauherr an das bestehende Baurecht handeln. Ob die Vorschriften des Baurechts eingehalten wurden, wird von der zuständigen Gemeinde bei Abnahme nach Fertigstellung des Neubaus überprüft. Positiv bei der Erstellung eines Neubaus ist, dass der Bauherr seine Wünsche und Vorstellung im Rahmen des geltenden Baurechts mit Hilfe eines Architekt sehr gut verwirklichen kann.
Bei Erwerb eines Altbauwohnung (AB) durch Kauf muss sehr oft viel an der erworbenen Immobilie verändert und renoviert werden, damit der Geschmack des Käufers getroffen werden kann. Wird jedoch neu gebaut, hat man als Bauherr nur eine ungefähre Vorstellung von den gesamten Kosten des Bauwerks. Es können lediglich Kostenvoranschläge eingeholt werden. Eine andere Situation stellt sich beim Fertighaus dar, das innerhalb einer relativ kurzen zeit zu einem festgelegten Preis gebaut wird. Andererseits können hier wieder eigene Wünsche und Ideen nicht in so großem Maße verwirklicht werden.
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