Das öffentliche Baurecht wird in Bauplanungs- und Bauordnungsrecht unterteilt. Während das bundesgesetzlich im Baugesetzbuch geregelte Bauplanungsrecht sich mit der Städte- und Landschaftsplanung auf der Grundlage von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen befasst, regelt das in Landesgesetzen niedergelegte Bauordnungsrecht die Zulässigkeit einzelner Bauvorhaben.
O
Begriffe mit dem Buchstaben O im Glossar von Immobilie.com
Offener Immobilienfond
Offene Immobilienfonds gehören zu den so genannten Investmentfonts und ermöglichen es dem Anleger sich auch mit vergleichsweise kleinen Beträgen an einer Immobilie zu beteiligen.
ÖbVI
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist als Organ des öffentlichen Vermessungswesens ein Träger eines öffentlichen Amtes.
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