ÖbVI
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist als Organ des öffentlichen Vermessungswesens ein Träger eines öffentlichen Amtes. Seine Tätigkeit basiert insbesondere auf dem Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) sowie dem Gesetz über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BerufsO-ÖbVI). Aus diesen gesetzlichen Vorgaben leiten sich die Aufgaben des ÖbVI ab. Im Zentrum seines Tätigkeitsspektrums stehen Kataster- und Ingenieurvermessung. Daneben befaßt er sich vor allem mit Datenverarbeitung, Planung (Bebauungs- und Flächennutzungsplan), Bewertung (Grundstücksbewertung) und Bodenordnung.
Lediglich im Freistaat Bayern ist der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (noch) nicht existent. Der etwa 1.300 Mitglieder zählende Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, BDVI e.V., ist ein freiwilliger Zusammenschluss dieser Berufsgruppe in Deutschland. Der Organisationsgrad beträgt mehr als 90 Prozent. Für die Aufnahme einer Tätigkeit als ÖbVI muss eine Bestellung der Aufsichtsbehörde vorliegen. Diese ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden – wie die Befähigung zum höheren oder gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst sowie einige Jahre Berufserfahrung im Bereich der Katastervermessung.
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