Pachtvertrag
Bei der Pacht ist dies anders. Nutzungen und Früchte aus der Sache stehen hier im Mittelpunkt des vertraglichen Verhältnisses, sodass die Pacht insbesondere prädestiniert für eine Verwendung im landwirtschaftlichen- oder gastronomischen Bereich. Somit ist die praktisch relevanteste Pachtsache ein Grundstück, welches etwa von einem Verpächter an einen Landwirt oder einen Gastronomen verpachtet wird. Ein davon abgesehener relevanter Unterschied liegt auch in der Verpachtung von Rechten. So werden in der Praxis häufig Nutzungs- oder Urheberrechte vermietet. Insofern spricht man von einer sogenannten Rechtspacht, die sich im Übrigen allerdings kaum von dem gewöhnlichen Modell der Pacht unterscheidet. Das Regime des Pachtvertrages unterliegt der Privatautonomie.
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