Renovierung
Ist eine vermietete Immobilie in die Jahre gekommen, so ist der Vermieter verpflichtet, das Haus so instand zu halten, dass dem Mieter keinerlei Nachteile entstehen.
Sollte der Außenputz abbröckeln, so hat der Vermieter nicht nur dafür zu sorgen, dass der lose Putz entfernt wird, sondern auch eine Verpflichtung, das Haus in einem optisch einwandfreien Zustand zu halten. Geschieht dies nicht, so hat sogar der Mieter das Recht, aus diesem Grunde eine Kürzung der Miete vorzunehmen.
Im Mietrecht ist verankert, dass auch der optische Zustand der Immobilie ausschlaggebend ist.
Dies beinhaltet zum äußeren Zustand der Wohnung auch den Zustand des gesamten Treppenhauses, welches sich in einem sicheren und zudem ordentlichen Zustand befinden muss.
Wenn der Vermieter eine gesamte Renovierung seiner Immobilie vornimmt oder vornehmen lässt, so hat er sich an die geltenden Regeln und Normen zu halten. Beim Einbau von neuen Fenstern beispielsweise hat sich der Vermieter danach zu richten, dass neue Fenster nach den neuen Regeln des Lärmschutzes eingebaut werden.
Wer seine vermietete Immobilie mit einer zusätzlichen Isolierung und daran anschließender Verklinkerung modernisiert, darf die zusätzlichen Kosten der Verklinkerung selbstverständlich auf die Mieter der Immobilie umlegen. Muss aber das Dach einer vermieteten Immobilie auf Grund einer mangelhaften Isolierung renoviert und mit einer neuen Isolierung ausgestattet werden, so kann der Vermieter diese notwendige Reparatur nicht seinen Mietern in Rechnung stellen als Modernisierung, da dies eine dringend notwendige Reparatur der Immobilie darstellt.
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