Sondervermögen
Ausgegebene Anteilscheine – auch Investmentzertifikate genannt – welche im Gegenzug in eine Investmentgesellschaft Kapital einführen (also eine Einlage bilden), stellen einen angeschafften Vermögensgegenstand dar. Dieser Vermögensgegenstand wird als Sondervermögen bezeichnet. Ein Sondervermögen kann für beliebig viele Investments gebildet werden; muss aber immer getrennt vom eigenen Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft gehalten werden, um nicht ggf. für (Kredit)Verbindlichkeiten genutzt zu werden. Es wird – da die Kapitalanlagegesellschaft den Status eines Kreditinstitutes hat – bei einer Depotbank hinterlegt und fällt somit unter die Aufsicht und Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Da ein Sondervermögen oftmals durch Anteilsverkauf aus Individual- oder Spezialfonds entsteht, spricht man auch von „Immobilie-Spezial-Sondervermögen“ (anstatt der gebräuchlicheren Variante „Immobilien-Spezialfonds“).
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