Souterrainwohnung
Wenn die Räumlichkeiten als Lager vermietet werden sollen, ist ein Fußboden unterhalb der Erdoberfläche zulässig. Sollten jedoch die Räume als Souterrainwohnung genutzt werden, muss sich die Wohnung etwa einen Meter über der Geländeoberfläche befrinden und sie muss über ausreichendes natürliches Licht durch Fenster verfügen. Auch dürfen die Decken nicht zu niedrig sein. Vorgeschrieben ist eine lichte Höhe von 2,3 Metern.
Der Vorteil einer Souterrainwohnung ist der, dass man keine Probleme beim Einziehen in die Immobilie hat. Viele Transportbehälter lassen sich durch die Fenster in die Wohnung bringen. Als Nachteil dieser Wohnung ist anzusehen, dass sie meist sehr fußkalt ist. Das kommt daher, dass sich unter der Souterrainwohnung kein Keller mehr befindet, der die Bodenkälte auffängt.
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