Teilungserklärung
Um diese Aufteilung des Hauses in Eigentumswohnung (ETW) zu erreichen sieht das Wohnungseigentumsgesetz vor, dass der Hausbesitzer durch eine notariell beurkundete Teilungserklärung diese Aufteilung vor dem Grundbuchamt erklärt. Häufig wird neben dem Teileigentum, wozu nicht nur Wohnungen sondern auch Gewerbeflächen gehören können, die Zuweisung von Sondereigentum vor. Das können Kellerräume ebenso sein wie Garagen oder die alleinige Nutzung einer Gartenfläche.
Die Teilung des Grundstück bzw. des Hauses in für sich abgeschlossene Teileigentumsgrundstücke geschieht durch Eintragung in das entsprechende Grundbuch. Die Praxis dieser Eintragung wird unterschiedlich gehandhabt. Manche Grundbuchämter tragen lediglich die Teilung in das bereits bestehende Grundbuchblatt ein; wieder andere legen für jedes Teileigentum ein gesondertes Grundbuchblatt an. Die Kosten für die Teilungserklärung und der Eintragung trägt der Eigentümer alleine.
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