Tierhaltung
Das Halten von Haustieren in einer Mietswohnung sorgt oft für Streit, sowohl zwischen Nachbarn, als auch mit dem Vermieter. Da im Gesetz nicht verankert ist, wie es sich mit der Tierhaltung in Mietwohnungen verhält, kommt es immer darauf an, was der Mietvertrag beinhaltet.
Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Vermieter einer Tierhaltung zustimmen muss, dann kann der Vermieter eine Tierhaltung erlauben, oder nicht. Er kann sogar darauf bestehen, dass ein Tier, welches ohne Genehmigung angeschafft wurde, wieder weggeben wird.
Wenn im Mietvertrag eine Tierhaltung erlaubt ist, dann darf der Mieter Tiere, wie Hunde, bzw. Katzen halten. Außergewöhnliche Tiere, wie Schlangen und gefährliche Reptilien gehören nicht dazu. Auch ist es dem Mieter untersagt, trotz erlaubter Tierhaltung, in seiner Wohnung eine Hundezucht zu betreiben.
Im Normalfall kann der Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter einer Tierhaltung zustimmt, es sei denn, wichtige Gründe würden dagegen sprechen. Wichtige Gründe wären die Allergie, oder die Angst vor Hunden eines Nachbarn. Wenn in einem Mietshaus schon mehrere Hunde gehalten werden, so darf der Vermieter die Hundehaltung nicht verbieten.
Kleintiere, welche in einem Käfig leben, darf der Mieter auch ohne Genehmigung halten, auch wenn im Mietvertrag die Tierhaltung verboten ist.
Auch bei Eigentumswohnung (ETW) sollte darauf geachtet werden, dass es bei der Tierhaltung nicht zu unerwünschten Konflikten mit der Nachbarschaft kommt. Man sollte auf die Mitbewohner Rücksicht nehmen, Hunde sollten nicht zu laut sein, Katzentoiletten nicht im Treppenhaus riechen. Tierhaare sollten sich nicht auf der Treppe befinden. Aber vor allem sollte auch auf das Haustier Rücksicht genommen werden. Man sollte sich fragen, ob das Tier genügend Auslauf hat und eine artgerechte Haltung von Hund und Katze in einer Wohnung besteht.
Kundenlogin
Besucher-Statistik
Die Frage lautete: "Handeln Sie mit Immobilien?". Das Ergebnis zeigt, dass etwa