Vermieterpfandrecht
Das Vermieterpfandrecht ist ein Begriff aus dem Mietrecht in Deutschland. geregelt wird es in den §§ 562ff. BGB. Das Vermieterpfandrecht gewährleistet dem Vermieter einer Immobilie für seine Forderungen gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den Sachen des Mieters, die dieser in die Immobilie einbringt.
Davon umfasst ist die Berechtigung des Vermieters, die Entfernung der Sachen des Mieters, auf die sich das Pfandrecht erstreckt, zu verhindern. Dieses Recht steht ihm auch ohne Anrufung des zuständigen Gerichts zu.
Im Falle des Auszugs des Mieters ist der Vermieter berechtigt, die Sachen des Mieters in seinen Besitz zu nehmen. Sollten die Sachen bereits ohne das Wissen des Vermieters durch den Mieter aus der Immobilie entfernt worden sein, so ist der Vermieter berechtigt, die Herausgabe zu verlangen zum Zwecke der Zurückschaffung auf sein Grundstück. Ist der Mieter bereits ausgezogen, kann der Vermieter die Überlassung des Besitzes verlangen.
Nicht umfasst von dem Vermieterpfandrecht sind unpfändbare Sachen. Mit der Entfernung der Sachen des Mieters vom Grundstück erlischt in der Regel das Vermieterpfandrecht. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Entfernung der Sachen ohne Wissen des Vermieters erfolgt.
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