VOB
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – kurz VOB – ist ein Klauselwerk, das die Vergabe von Bauaufträgen regelt, falls diese von öffentlichen Auftraggebern kommen. Die VOB enthält zusätzlich auch Regelungen für die Inhalte dieser Verträge.
Ursprünglich hieß die VOB „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ woraus sich auch die Abkürzung ableitet, die nach der Umbenennung im Jahr 2002 geblieben ist.
Die VOB unterteilt sich in drei Teile:
Der erste Teil enthält allgemeine Regelungen für die Vergabe von Bauaufträgen. Dabei werden ausschließlich die nationalen Bauaufträge und deren Vergabe durch die VOB geregelt. Die Vergabearten werden nach Vergaben unterhalb und oberhalb der Schwellengrenze unterteilt, wobei diese beiden Kategorien weitere Untergruppen haben.
Der zweite Teil enthält „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung“ der zuvor vergebenen Bauaufträge. Hierbei handelt es sich vor allem um zusätzliche Regelung die nicht bereits über das BGB oder den Werkvertrag abgedeckt sind.
Der letzte Teil des Klauselwerkes enthält schließlich noch „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen“ die ebenfalls für die Bauaufträge gelten. In diesem Teil sind ausschließlich technische Regelungen enthalten, die zudem auch als Din-Normen betrachtet werden.
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