In Anbetracht der Tatsache, dass die Arbeitnehmer sich keine großen Hoffnungen auf eine hohe Rente im Alter machen können, erwerben viele Menschen Wohneigentum. Wer das in jungen Jahren tut hat die Gewissheit, dass die Immobilie abgezahlt ist, wenn die Rentenzahlungen beginnen. Somit hat man nur noch die Nebenkosten (NK) zu tragen und Maßnahmen zur Instandhaltung zu treffen.
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Begriffe mit dem Buchstaben W im Glossar von Immobilie.com
Wohnung
Der Begriff Wohnung entstammt der althochdeutschen Sprache und bedeutet „zufrieden sein“ oder auch „bleiben“ bzw. „sein“. Mit der Wohnung wird grundsätzlich eine Anzahl mehrerer zusammenhängender Zimmer bezeichnet, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Immobilie ist der Oberbegriff für Wohnungen oder Häuser, da sie eben „nicht mobil“ sind. Die Mietwohnung ist im Regelfall in einem Mietshaus ein Teil des Gebäudes, in dem dann mehrere gemietete Wohneinheiten gemeinsam das Mietshaus darstellen..
Wohnungsbauprämie
Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich um eine staatliche Leistung in Form eines Zuschusses, durch die der Wohnungsbau oder das Erwerben einer eigenen Immobilie gefördert werden soll. Anspruch auf den Erhalt der Wohnungsbauprämie haben in Deutschland alle Bürger ab 16 Jahren, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Wohnbauförderung
Jährlich werden in den Bundesländern Landeswohnungsbauprogramme geprüft und Pläne für die Wohnbauförderung erstellt.
Wohnungseigentümergemeinschaft
Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft handelt es sich um die Gesamtheit der Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage.
Wohnrecht
Als Wohnungsrecht wird das Recht bezeichnet, dass eine Person besitzt ein Gebäude oder einen Teil des Gebäudes als Wohnung zu benutzen. Dies geschieht unter Ausschluss des Eigentümers.
Wohnungsprivatisierung
In vielen Städten haben gerade große Unternehmen oder ehemals staatliche Firmen (wie zum Beispiel Bundesbahn, Post) oder auch Städte und Gemeinden einen großen Anteil an Mehrfamilienhäusern mit vielen Mietwohnungen.
Wohnungseigentumsgesetz
Wohnungseigentumsgesetz ist der Kurztitel für das „Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht“. Die Abkürzung lautet WoEigG oder WEG. Es handelt sich um ein Bundesgesetz des Zivilrechts, das am 20. März 1951 in Kraft getreten ist.
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