Wohnbauförderung
Jährlich werden in den Bundesländern Landeswohnungsbauprogramme geprüft und Pläne für die Wohnbauförderung erstellt.Zu den Wohnbauförderungen zählen u.a. Eigenheimförderung und Modernisierung des vermietbaren Wohnraumes (Neubau, Ersterwerb von Wohnraum, Sanierung des Wohnraumes), Zuschüsse als nicht zurückzuzahlende Geldbeträge, zinsvergünstigste Darlehen und Eigenkapitalhilfen in Form von Ausfallbürgschaften.
Zu den Zielen der Wohnbauförderung zählen u.a. :
– 1. die Versorgung bestimmter Bevölkerungsgruppen mit ausreichenden Wohnraum im Rahmen einer Zweckbindung der Wohnungsbauförderung
– 2. die Begrenzung des Mietzinses zur Versorgung sozial schwacher Mieter durch Zweck- und Preisbindung bei Vergabe der jeweiligen Vermietung
– 3. Städtebauliche Sanierungsverträge
– 4. Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauches und Wärmedämmungsmaßnahmen.
Die Wohnbauförderung schafft sehr günstige Bedingungen für Wohneigentum in Form von Neubau und Erwerb, so können auch einkommensschwache Familien oder Alleinerziehende durch einen sozialen Mietbau gefördert werden. Wohnbauförderungsprogramme enthalten auch Programme für rationelles und innovatives Bauen, gefördert werden u.a. auch Sonderprogramme für Reihenhausbau.
Weiterhin können in Eigenheimen und Eigentumswohnung (ETW) oder Mietfamilienhäusern zusätzlich Baumaßnahmen gefördert werden, wenn Behinderte behinderungsgerechte Umbauten benötigen. Die Wohnbauförderung investiert auch in Wohnanlagen für ältere Menschen, die ein Rentenalter erreicht haben. Die Wohnanlagen können an bestehende Alterswohnheime und Pflegeheime bezüglich des Wohnstandards angepasst werden.
Die Banken beraten Sie kompetent bezüglich der Zuschüsse, Darlehen und Eigenkapitalhilfen bei Massnahmen bei einer Wohnbauförderung.
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