Wohnrecht
Als Wohnungsrecht wird das Recht bezeichnet, dass eine Person besitzt ein Gebäude oder einen Teil des Gebäudes als Wohnung zu benutzen. Dies geschieht unter Ausschluss des Eigentümers.Ist dieses Recht nur auf einen Teil des Gebäudes beschränkt, kann die Personen allerdings auch die anderen Anlagen und Einrichtungen, die für die gemeinschaftliche Nutzung aller im Haus befindlichen Personen vorgesehen sind mitbenutzen. Das Wohnungsrecht ist nicht vererbbar und veräußerbar und es unterscheidet sich vom mit Recht in dem Punkt, dass es ins Grundbuch eingetragen wird. Somit ist dieses Recht nicht kündbar sondern erlischt erst mit dem Tod des Berechtigten. Damals wurde das Wohnungsrecht oftmals als Bestandteil des Altenteils bestellt. Heutzutage wird das Wohnungsrecht oftmals durch das Wohnungseigentumsgesetz oder das Dauerwohnrecht ersetzt.
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