Wohnungsbauprämie
Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich um eine staatliche Leistung in Form eines Zuschusses, durch die der Wohnungsbau oder das Erwerben einer eigenen Immobilie gefördert werden soll. Anspruch auf den Erhalt der Wohnungsbauprämie haben in Deutschland alle Bürger ab 16 Jahren, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die Einkommensgrenze liegt derzeit für Ledige bei 25.600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen und bei Verheirateten bei 51.200 Euro. Da es die Eigenheimzulage inzwischen nicht mehr gibt, ist die Wohnungsbauprämie neben der Arbeitnehmersparzulage die einzige staatliche Förderung für die „Allgemeinheit“ in diesem Bereich. Man erhält die Wohnungsbauprämie allerdings nur dann, wenn man die so genannten „prämienbegünstigten“ Aufwendungen vorweisen kann. Dazu zählt vor in erster Linie das Bausparen, also das Einzahlen von Sparraten in einen Bausparvertrag. Auch auf die zu erhaltenden Guthabenzinsen und gezahlte Abschlussgebühren wird der Förderungsbetrag angerechnet.
Die Höhe der Wohnungsbauprämie beträgt grundsätzlich 8,8 Prozent der genannten Aufwendungen. Die Aufwendungen müssen allerdings pro Jahr mindestens 50 Euro betragen und ferner wird die Wohnungsbauprämie maximal auf Aufwendungen von 512 Euro (Ledige) bzw. für 1.024 Euro (Verheiratete) angerechnet. Der maximal zu erhaltende Betrag liegt also bei 45,06 bzw. 90,12 Euro im Jahr.
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