Wohnungseigentümergemeinschaft
Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft handelt es sich um die Gesamtheit der Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage.
Im Wohnungseigentumsvertrag und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind die vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen festgelegt, welche die Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft trifft sich ein- oder mehrmals jährlich um über Ereignisse zu beratschlagen bzw. abzustimmen, die die Wohnungseigentumsanlage betreffen. Hierzu gehören beispielsweise die Höhe der monatlich zu bildenden Rücklage, bauliche Veränderungen der Wohnungseigentumsanlage, oder Verkauf einer Eigentumswohnung (ETW) durch einen Miteigentümer, wenn hierzu laut Wohnungseigentumsvertrag die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer notwendig ist.
Im Wohnungseigentumsvertrag und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind die vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen festgelegt, welche die Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft trifft sich ein- oder mehrmals jährlich um über Ereignisse zu beratschlagen bzw. abzustimmen, die die Wohnungseigentumsanlage betreffen. Hierzu gehören beispielsweise die Höhe der monatlich zu bildenden Rücklage, bauliche Veränderungen der Wohnungseigentumsanlage, oder Verkauf einer Eigentumswohnung (ETW) durch einen Miteigentümer, wenn hierzu laut Wohnungseigentumsvertrag die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer notwendig ist.
Es kann vertraglich geregelt sein, wieviele Stimmen nötig sind, um bestimmte Änderungen, die die Wohnungseigentumsanlage betreffen, durchzuführen.
Laut Wohnungseigentumsvertrag kann auch bestimmt werden, dass ein Verwalter bestellt wird, der sozusagen die Geschäfte, betreffend die Wohnungseigentumsanlage, durchführt. Dieser hat die Wohnungseigentümergemeinschaft dann über getätigte Aktivitäten zwischen 2 Wohnungseigentümerversammlungen zu informieren.
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