Wohnungseigentumsgesetz
Wohnungseigentumsgesetz ist der Kurztitel für das „Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht“. Die Abkürzung lautet WoEigG oder WEG. Es handelt sich um ein Bundesgesetz des Zivilrechts, das am 20. März 1951 in Kraft getreten ist.
Das Wohnungseigentum regelt die Teilung eines Grundstück an verschiedene Eigentümer.
Geregelt werden im WoEigG vor allen Dingen Sachlagen wie z.B.:
- Verwaltung von Wohnungseigentums
- Rechtsverhältnisse der einzelnen Eigentümer gegenüber einander
- Begründung von Wohnungseigentum
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