Eine Kaufabsichtserklärung soll dem Käufer und Verkäufer ein wenig Sicherheit einräumen. Doch was hat es damit auf sich und lohnt sich eine Kaufabsichtserklärung?
Wie Käufer und Verkäufer von einer Kaufabsichtserklärung profitieren
Ein Immobilienkauf oder -verkauf hat sich in der Regel nicht innerhalb weniger Tage erledigt. Beide Seiten müssen einiges abklären und vielleicht auch schon in die Wege leiten. Deshalb kann eine Kaufabsichtserklärung, die beide Parteien unterschreiben, eine interessante Option sein. Dabei handelt es sich noch nicht um einen Kaufvertrag, es sollte aber dennoch einiges beachtet werden.
Eine Kaufabsichtserklärung sollte den vereinbarten Kaufpreis der Immobilie enthalten und die Immobilie dem Käufer möglichst lange reservieren, damit beide Parteien alle Unterlagen sammeln und Rechtliches abklären können. Den Zeitraum legen die beiden Parteien fest. In der Regel handelt es sich um 1 bis 6 Monate.
Vor allem dem potenziellen Käufer bringt eine Kaufabsichtserklärung Sicherheit. Er kann sich in Ruhe um alle wichtigen Dinge kümmern und etwa auch mit der Bank Fragen zu einem Kredit, etc. abklären. Der potenzielle Käufer kann zwar jederzeit von der Kaufabsichtserklärung zurücktreten, doch auch der Verkäufer profitiert von dieser Absichtserklärung, denn festgehalten kann zum Beispiel auch werden, dass der Käufer bei Rücktritt für alle bis dahin angefallenen Kosten aufkommen muss.
Gerade dann, wenn es sich um Immobilien mit einem höheren Preis handelt, kann eine Kaufabsichtserklärung helfen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, sollte allerdings die Option prüfen, einen notariell beglaubigten Vorvertrag abzuschließen. Dieser ist im Gegensatz zur Kaufabsichtserklärung rechtlich bindend.
Dennoch bringt eine Kaufabsichtserklärung die oben beschriebenen Vorteile mit sich, insbesondere, da beiden Parteien das Gefühl vermittelt wird, dass sie sich bereits auf den anstehenden Kauf bzw. Verkauf geeinigt haben.
Das Aufsetzen einer solchen Kaufabsichtserklärung ist kostenfrei, wenn dies von den beiden Parteien selbst in die Hand genommen wird. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben, lediglich die Glaubhaftigkeit muss vermittelt werden. Wird ein Immobilienmakler für die Kaufabsichtserklärung hinzugezogen, so stellt dieser bis zu 10 oder 15 Prozent der Maklerprovision für das Aufsetzen der Kaufabsichtserklärung in Rechnung. Wird der Kaufvertrag abgeschlossen, wird dieser Betrag mit der anfallenden Maklerprovision verrechnet. Wird der Kaufvertrag nicht abgeschlossen, muss meist die Partei für die Kosten aufkommen, die zurücktritt.