Laut dem Verband Privater Bauherren (VPB) muss der Bauherr die Möglichkeit zu einer offiziellen Abnahme seines Baus haben. Dies gehöre neben der Unterzeichnung des Vertrages zu einer der bedeutendsten Unterlagen und hat demnach eine hohe rechtliche
Relevanz inne.
Auch auf unwirksame Klauseln zur Bauabnahme und im Bauvertrag muss der Bauherr zu seinem eigenen Schutz achten. Zum Beispiel geben solche Klauseln vor, dass der Bau als vom Bauherrn abgenommen gilt, wenn er vor der gemeinsamen Begehung in das Haus einzieht. Diese Bestimmung ist jedoch irrelevant, da die Gewährleistungsfrist ab dem Tag der offiziellen Bauabnahme beginnt. Bis dahin müssen dem Bauunternehmen angefallene Mängel nachgewiesen werden.
Mit der Unterzeichnung der offiziellen Bauabnahme geht jegliche Verantwortung auf den Bauherren über, sodass er sich selbst gegen Risiken wie Hausbrand, Wasser- und Sturmschäden versichern muss.