Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltsverein Berlin weist darauf hin, dass Handwerkerrechnungen für Modernisierungs- und Reparaturarbeiten
am eigenen Haus steuerlich absetzbar sind. Somit hat der Hauseigentümer die Möglichkeit ab dem 1. Januar 2009 ausgestellte Rechnungen mit der Steuerschuld verrechnen zu lassen. Bis zu 20 Prozent von maximal 6000 Euro könnte man somit absetzen lassen, was eine Ersparnis von 1200 Euro bedeuten würde.
Die Regelung bezieht sich auf Arbeits- und Lohnkosten, jedoch nicht auf das verwendete Material. Die absetzbare Rechnung muss also die Arbeits-und Lohnkosten getrennt von den Materialkosten aufführen. Die Absetzung der Handwerkerrechnungen geschieht mittels Überweisung und muss dem Finanzamt vorgelegt werden. Ferner kann der Hausbesitzer auch mehrere Rechnungen einreichen, jedoch dürfen diese den Höchstbetrag von 6000 Euro nicht überschreiten.