Ein eigenes Haus zu kaufen dürfte für viele Menschen ein großes Lebensziel darstellen, bei dem die Planung nicht zu kurz kommen sollte. Für Paare, die nicht verheiratet sind, könnte zudem eine bestimmte Regelung im Immobilienkauf besonders wichtig sein.
Wissenswerte Regelungen beim Kauf von Immobilien
Wer eine Immobilie kaufen will, muss heutzutage vieles beachten und zahlreiche Aspekte in die Kaufplanung miteinbeziehen. Paare, die nicht verheiratet sind, sollten sich darüber hinaus besonders absichern, und dabei zum Beispiel über die Möglichkeit eines Testamentes informieren.
Ein Testament kann hilfreich sein, wenn ein Partner stirbt und die gesetzliche Erbfolge nicht greifen soll. Mit einem Testament ist der hinterbliebene Partner abgesichert. Eine andere Möglichkeit wäre zudem ein Erbvertrag, in welchem der Verbleib des Eigentums genau geregelt wird, also was mit der Immobilie passiert.
Was die gesetzliche Erbfolge genau bedeutet
Falls unverheiratete Paare keine dieser Möglichkeiten zur Absicherung wählen, greift für gewöhnlich die Erbfolge, mit der dann das Erbe bestimmt werden kann. Diese sieht vor, dass zuerst alle Kinder des Erblassers dessen Eigentum zu gleichen Anteilen erhalten. Hierbei ist es nicht relevant, ob die Kinder gemeinsame Kinder des Paares sind, oder nicht. Falls es keine gemeinsamen Nachkommen gibt, erhalten die Kinder aus erster Ehe oder aber die Eltern des Verstorbenen das Erbe.
Das bedeutet, dass in diesem Fall bei dem gemeinsamen Immobilienkauf ein Teil des Erbes den Angehörigen zufällt. Der überlebende Partner müsste die Erben dann ausbezahlen, was mit einem Testament anders geregelt werden könnte. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich beim Immobilienkauf die Möglichkeiten einer Absicherung zu erwägen.