Die Immowelt AG berichtet, dass die Miete in bestimmten Zeitabschnitten an den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst werden kann. Dies kann im Mietvertrag vereinbart werden.
Mieter, die einen Vertrag mit einer Indexmiete abgeschlossen haben, waren in den vergangenen Jahren meist auf der sicheren Seite. Jetzt warnen Experten aufgrund der Staatsverschuldung vor einer Inflation. Hierdurch könnten auch die Indexmieten kräftig steigen. Denn bei einem steigenden Preisindex kann der Mieter schnell und recht unkompliziert vom Vermieter zur Kasse gebeten werden – im Gegensatz zu den üblichen Mieterhöhungen. Das liegt daran, dass bei Index-Mietverträgen die Mietangleichung an die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland gekoppelt ist. Der Bezugsindex wird vom statistischen Bundesamt ermittelt.
Bei einer Indexmiete muss die Miete allerdings mindestens für ein Jahr unverändert bleiben. Zu beachten sind bei der Indexmiete einige Formvorschriften. Sie muss zwingend schriftlich vereinbart werden. Der Vermieter muss die Mieterhöhung auch schriftlich geltend machen und die Berechnung der neuen Miete offen legen.