Vor kurzem entschied der Bundesgerichtshof in einem Prozess um die Mieterhöhung basierend auf falschen Angaben der Wohnfläche zu Gunsten des Vermieters und spricht damit ein verheerendes Urteil für die Zukunft.
In dem Fall klagte eine Mieterin aus Hamburg gegen die Mieterhöhung ihres Vermieters.
Dieser gab nämlich im Vertrag die Wohnungsfläche mit 55,75 Quadratmetern an, wobei die tatsächliche Wohnungsfläche exakt 51,03 Quadratmeter betrug. Laut dem Bundesgerichtshof sei dies der Mieterin zumutbar, weswegen die Klage abgewiesen wurde.
Nach dem Urteil dürfen sich also Vermieter auf eine zu hohe Flächenangabe im Vertrag berufen, wenn diese nicht mehr als zehn Prozent von der tatsächlichen Größe der Wohnung abweicht und die Miete bei einer Erhöhung dementsprechend an diese Angaben anpassen.
Kritiker verurteilen eine solche Entscheidung, da dies Vermieter dazu motiviere grundsätzlich Falschangaben bei der Wohnungsfläche zu machen, um einen Vorteil zu erzielen. Zudem entspreche die Legitimation solch eines betrügerischen Verhaltens keiner logischen Grundlage.