Vor wenigen Tagen entschied der Bundesgerichtshof, dass ein junges Rechtsberatungs-Startup die Rechte von Verbrauchern auch vor Gericht durchsetzen darf. Damit treten Onlineportale, die sich auf den Schutz und die Durchsetzung von Verbraucherrechten spezialisiert haben, in direkten Wettbewerb zu Rechtsanwälten.
Keine unzulässige Rechtsberatung
Jährliche Mieterhöhungen, unerwartete Kündigungen und nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen: Die Liste der Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern ist lang. In Zukunft könnte auf Vermieter mehr Ärger zukommen, denn Mieter dürfen sich fortan bei Streitigkeiten mit ihren Vermietern von Internet-Dienstleistern vertreten lassen.
Letzten Mittwoch sprach der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein wegweisendes Grundsatzurteil. Internet-Dienstleister wie wenigermiete.de dürfen als Inkassodienstleister die Interessen von Mietern bis hin zur Klage vor Gericht wahrnehmen. Darin ist laut Bundesgerichtshof keine unzulässige Rechtsberatung zu sehen. Vielmehr seien die Tätigkeiten durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gedeckt. Das seit 2008 geltende Gesetz ist gemäß dem Gerichtsurteil nicht zu eng auszulegen.
Im konkreten Fall hatte ein Berliner Mieter seine Rechte an wenigermiete.de abgetreten. Das Unternehmen, das auf Streitigkeiten rund um Kündigungen, Mietzahlungen und Schönheitsreparaturen spezialisiert ist, hatte versucht, die angeblich zu hoch angesetzte Miete zu drücken. Das Landgericht Berlin hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, da es wenigermiete.de aufgrund einer fehlenden Rechtsanwaltslizenz nicht für klagebefugt hielt.
Experten messen dem Urteil des Bundesgerichtshofs eine hohe Bedeutung zu, die weit über das Mietrecht hinausgehen wird. In letzter Zeit drängen zunehmend neue Unternehmen in den Markt, die Rechtsberatung für Konsumenten in den unterschiedlichsten Bereichen anbieten. So gibt es Firmen, die Fluggastrechte einklagen, Lebensversicherungen rückabwickeln oder Schadensersatz gegen Autohersteller erkämpfen.