Leipzig. Seit einigen Wochen ist die Mietpreisbremse Realität im Osten der Republik. Sie besagt, dass neue Mieten in angespannten Wohnungsmärkten die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen dürfen. Davon ausgenommen seien jedoch Neubauten, teilte der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen mit.
Angespannte Wohnungsmärkte
„Wir begrüßen, dass die Politik teilweise auf Forderungen der Immobilienwirtschaft eingegangen ist. Aber wir glauben nicht, dass dieses wohnungsmarktpolitische Instrument insbesondere dem sächsischen Wohnungsmarkt hilft“, sagte Steffen Bieder, Geschäftsführer des BFW. Man gehe vielmehr davon aus, dass der Freistaat Sachsen von der neuen Verordnung so gut wie gar nicht betroffen ist. Die Mietbremse greife schließlich nur in Gebieten mit „angespannten Wohnungsmärkten“.
Geringste Mietbelastungsquote
Kriterien hierfür sind zum Beispiel, dass die Mieten über den bundesweiten Durchschnitt steigen, die Mietbelastung den Bundesschnitt übertrifft und es keine Neubauten trotz Bevölkerungswachstum gibt. Die sächsische Bruttokaltmiete liege mit 5,47 Euro je Quadratmeter deutlich unter dem Bundesdurchschnitt mit 6,37 Euro je Quadratmeter. Zudem weise Sachsen die geringste Mietbelastungsquote aller Bundesländer auf. Als die „wahren Preistreiber“ macht der Bundesverband dafür die Nebenkosten aus. Seit dem Jahr 2000 seien sie um 112 Prozent angestiegen, so der Verband. Auch die Strompreise kletterten zwischen 2008 und 2012 um 20 Prozent, hieß es. Deshalb fordert der BFW Mitteldeutschland eine Energiepreisbremse.