Immobilienerwerb, der Veräußerung, Beleihung, Eheschließung oder Erbauseinandersetzung: die Wertemittlung einer Immobilie ist immer von immenser Bedeutung.
Der Gesetzgeber hat nun entschieden eine Wertermittlungsreform auf den Weg zu bringen, die den internationalen Ansprüchen gerecht werden soll. Immobilienbewerter müssen ab diesem Jahr nach der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung), vormals WertV (Wertermittlungsverordnung) marktgerechte sowie fach- und sachgerechte Verkehrswertgutachten erstellen.
Alle neuen Regelungen im Überblick finden sich im Fachbuch „Die Wertermittlungsreform” von Thomas H. Garthe, das soeben im Rudolf Haufe Verlag erschienen ist. Angereichert sind diese Informationen mit konkreten Erläuterungen, was sich in Zukunft bei der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken ändert, allen wichtigen Verfahren und Berechnungsarten und den Auswirkungen der Erbschaftsteuerreform auf die Immobilienbewertung.
Der Titel informiert Sachverständige, Ingenieure, Banken, Vermieter und Verwalter, Rechtsanwälte und Notare über alle neuen Regelungen und erläutert auch die Auswirkungen der Erbschaftsteuerreform sowie der Finanzmarktkrise auf die Immobilienbewertung.