Eine schriftliche Abmahnung seitens des Vermieters hat keinerlei juristische Bedeutung. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall erhielt ein Mieter aufgrund eines zu lauten Fernsehgerätes
eine Abmahnung, die besagte, dass ihm bei einem weiteren Vorfall eine fristlose Kündigung droht.
Der Mieter empfand diese Abmahnung jedoch als unrecht und zog vor Gericht. Dort stieß er auf Zustimmung: In den Augen des BGH besitzt die schriftliche Abmahnung keinerlei juristische Relevanz. Eine Abmahnung könne nämlich lediglich dem Mieter sein eigenes Fehlverhalten vor Augen halten, besitze aber keinerlei Eigenschaften eines tatsächlichen Beweismittels.